Fragen zu Bio-Kaminen / Bio-Feuer / Bioethanol-Kaminen / Bioethanol-Feuer / FAQ

Wissenswertes über Biokamine / Bio-Feuer / Bioethanol-Kamine / Bioethanol-Feuer

Kamin-Lexikon, Fragen und Antworten für gewerbliche Kunden, Biokamine im Wohnbereich

Ein Bioethanolkamin darf ohne Genehmigung aufgestellt und betrieben werden.

Diese offizielle Befreiung von der "Deutschen Feuerstättenverordnung" liegt uns als Dokument vor. Die Inhalte wurden mit dem DIBT, dem Deutschen Institut für Bautechnik abgestimmt und bestätigt. Dafür gibt es 3 Voraussetzungen, die von den Gremien als Bedingung gestellt wurden:

  1. Ein Ethanol-Kamin, bzw. eine Dekofeuerstelle darf nicht mehr als 0,5 Liter Brennstoff pro Stunde Bioethanol verbrauchen/verbrennen.
  2. Der Kamin soll nicht fest mit dem Baukörper verbunden, bzw. darin integriert sein.
  3. Es sollen zu keiner Zeit mehr als 5000 ppm (parts per million) CO2 pro qm3 Luft im Raum vorhanden sein.

Die Bedingungen 1 und 2 lassen sich leicht erfüllen. Die Dritte lässt sich schwer prüfen, meint aber den Kohlenstoffgehalt in der Luft, der durch die Verbrennung von Bioethanol steigt. Im gleichen Maße, wie der Sauerstoffgehalt sinkt. Wie bei der menschlichen Atmung im Raum.

Das Verbrennungsprodukt von hochreinem Bioethanol (vorausgesetzte Lebensmittelqualität) ist im chemischen Sinne das gleiche Produkt, wie das, was wir Menschen bei der Atmung ausatmen. Also Wasserdampf und Sauerstoffarme Luft.

Punkt 3 ist abhängig von der Grösse des Raumes, seinem Luftvolumen und von der Größe der Flamme.  Die Flammengröße entscheidet über den Brennstoff- und Sauerstoffverbrauch, die beide im Maße proportional einhergehen. Die Anzahl der Menschen, die sich in dem Raum aufhalten und atmen, sowie die Frischluftzufuhr spielen ebenfalls eine wesentliche Rolle.

Die Bioethanolflamme atmet bei einem Verbrauch von 0,3 Litern pro Stunde in etwa vergleichbar wie ca. 5 - 6 Personen im Raum. Diese Vorstellung hilft bei der Anschauung. Es muss also, je nach Raumvolumen, hin und wieder gelüftet werden. Oder die Abluft wird über eine Art Dunst-Esse, bzw. ein integriertes oder Hausbedingtes Abluftsystem nach draußen geführt.

Wenn die 3 oben genannten Bedingungen bei der Nutzung von Bioethanolfeuerstellen erfüllt sind, ist ein Biofeuer-Kamin offiziell von der Feuerstättenverordung befreit. Und damit von der Genehmigungspflicht und Kontrolle durch den Deutschen Schornsteinfegerverband.

Die Feuerstelle wird dann nicht, wie ein Heizungsbrenner, ein Kaminofen mit Holzbefeuerung oder ein Kaminfeuer mit Abzug, bzw. Abgasführung, als Feuerstelle gelistet und überwacht, sondern darf ohne Anmeldung betrieben werden.

Damit gilt Bioethanolfeuer unter den genannten Bedingungen rechtlich als "Dekofeuer" im Sinne einer Kerze.

Wobei der Brennstoff Bioalkohol oder Bioethanol genau wie Spiritus oder Verdünner, als leicht entzündliches Gefahrgut gelten und speziell gelagert werden müssen. Hierzu gilt es ebenfalls spezielle Regeln zu beachten.

 
 
 
 
 

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